

Julia Flender | FFB Gnadenkirche | "Nachname"[at]ej-ffb.de |
Tobias Ketzel | Olching | "Nachname"[at]ej-ffb.de |
Simon Münch | Olching |
"Nachname"[at]ej-ffb.de
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Johannes Pauli | FFB Erlöserkirche | "Nachname"[at]ej-ffb.de |
Jakob Schaudig | Planegg-Stockdorf | "Nachname"[at]ej-ffb.de |
Maximilian Schmoeckel | Gauting | "Nachname"[at]ej-ffb.de |
Tobias Vogl | FFB Erlöserkirche | "Nachname"[at]ej-ffb.de |
Sophia Wegner | Herrsching | "Nachname"[at]ej-ffb.de |
Constantin Greim, Pfarrer | Gilching | constantin.greim[at]elkb.de |
Heidrun Hellmuth, Diakonin | Jugendwerk | jugendwerk[at]ej-ffb.de |
Sonja Gaja | EJSA Bayern | gaja[at]ejsa-bayern.de |
Dr. Markus Ambrosy | Dekan | markus.ambrosy[at]elkb.de |
Die Dekanatsjugendkammer ist das zentrale Entscheidungs- und Beschlussorgan zu Belangen der Jugendarbeit auf Dekanatsebene. Das bedeutet, dass in der Dekanatsjugendkammer über alle Angelegenheiten der Jugendarbeit in einem Dekanatsbezirk, die über die kirchengemeindliche Jugendarbeit hinausgeht, gesprochen und meist auch abgestimmt wird.
Hier ein paar Beispiele für Themen der Dekanatsjugendkammer:
Die Dekanatsjugendkammer besteht momentan aus 12 Personen:
Unsere Geschäftsordnung definiert zu den Berufungsplätzen folgendes:
„[…]bis zu drei Mitarbeitenden der Jugendarbeit im Dekanatsbezirk unter besonderer Berücksichtigung der im Dekanatsbezirk tätigen Verbände (vgl. Nr 1 Abs. 3 OEJ), Vereine und unterrepräsentierten Personenkreisen.“
Das bedeutet zunächst erstmal, dass die evangelischen Jugendverbände, die Mitglied der Evangelischen Jugend in Bayern sind, berufen werden können / sollen. Diese sind neben den Kirchengemeinden die zentrale_n Akteur_innen in der evangelischen Jugendarbeit. Die Ordnung der evangelischen Jugend in Bayern (OEJ) definiert die Jugendverbände im I. Abschnitt, Nr. 1, (3).
Mit unterrepräsentierten Personenkreisen sind alle in der tätigen EJ Personengruppen / Organisationen gemeint, welche momentan in der Besetzung der Gremien ohne die Berufungsplätze nicht ausreichend oder gar nicht repräsentiert sind. Hierbei geht es darum, dass auch alle anderen Formen der evangelischen Jugendarbeit oder eben nicht repräsentierten Formen der Jugendarbeit in einem Dekanatsbezirk die Möglichkeit zur Mitgestaltung von Jugendarbeit im Dekanatsbezirk erhalten.
Die Dekanatsjugendkammer frägt nach ihrer Neuwahl neben den Jugendverbänden im Dekanatsbezirk die Jugendausschüsse der Gemeinden an. Die Jugendverbände als auch die Jugendausschüsse haben dann ca. vier Wochen Zeit, Personen für die Berufungsplätze vorzuschlagen. Im Anschluss werden aus den vorgeschlagenen Personen sowie Personen, die die Kammer selbst als geeignet sieht, bis zu drei Personen in die Kammer berufen.
Wir freuen uns über deine Teilnahme an einer Sitzung, ansonsten sind wir immer erreichbar unter kammer@ej-ffb.de.
Auf MS Teams werden wir ab sofort in den Kanal Allgemein unsere Termine posten, die Jugendausschüsse erhalten auch ab sofort die Termine per Mail und sonst auch in unserem Kalender (http://www.ej-ffb.de/calendar.html)
Über deinen Jugendausschuss, dieser erhält ab sofort die Informationen kurz zusammengefasst nach jeder Sitzung per Mail. Ansonsten kannst du auch gerne die Protokolle auf unserer Homepage lesen.
Ja unbedingt! Selbst, wenn wir nicht dafür verantwortlich sind, helfen wir dir gerne die richtige Anlaufstelle zu finden oder dein Anliegen an diese weiterzugeben.
Gerne stehen wir euch für weitere Fragen / Anregungen / Kritik offen gegenüber und freuen uns über einen Besuch von euch in einer Sitzung oder eine Mail an kammer@ej-ffb.de.